Entscheiden Sie am 30. Mai mit, weil...

…jede nicht abgegebene Stimme für den Bürgermeister zählt.
…Nieste mit diesem Bürgermeister politisch isoliert sein wird.
…weil die Gemeindevertretung diesem Bürgermeister nicht mehr vertraut.

Jede nicht abgegebene Stimme zählt für den Bürgermeister

Die hessische Gemeindeordnung hat für die Abwahl eines Bürgermeisters hohe Hürden sowohl für die Einleitung des Verfahrens als auch für das Wahlergebnis selber gesetzt. Die hohen Hürden für die Einleitung des Verfahrens wurde durch ein fast einstimmiges Ergebnis in der Gemeindevertretung genommen. Jetzt kommt es auf den Bürgerentscheid an. Auch dort hat der Gesetzgeber klare Vorgaben für die Abwahl des Bürgermeisters gesetzt. Im § 76 (4) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) steht: „Er ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens dreißig Prozent der Wahlberechtigten entspricht.“ Es reicht nicht aus, den Bürgermeister mit einem klaren Wahlergebnis abzuwählen, sondern es müssen auch mindestens eine klar definierte Anzahl von Wahlberechtigten für die Abwahl des Bürgermeisters gestimmt haben. Wird zum Beispiel der Bürgermeister bei einer Wahlbeteiligung von 45% mit einer Zweidrittel-Mehrheit abgewählt, so bleibt er im Amt weil die Anzahl von dreißig Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht wird. Deshalb gehen Sie am 30.05.2021 zum Bürgerentscheid. Jede nicht abgegebene Stimme ist indirekt eine Stimme für den Bürgermeister.

Nieste wird mit dem amtierenden Bürgermeister politisch isoliert sein

Die Arbeit des 1. Beigeordneten in den vergangenen Wochen hat eindeutig gezeigt, dass die Gemeinde Nieste zurzeit politisch völlig isoliert ist. Weder bei den Bürgermeistern des Kreises noch bei den Vertretern in den Verbänden und Arbeitsgemeinschaften genießt die Gemeinde das notwendige Vertrauen, dass für eine praktikable Zusammenarbeit notwendig ist. Nieste selber ist aber zu klein um völlig autark politisch überleben zu können. Deshalb braucht die Gemeinde einen personellen Wechsel im Amt des Bürgermeister um das verlorengegangene Vertrauen neu aufzubauen.
Die neu gewählte Gemeindevertretung hat kein Vertrauen zum amtierenden Bürgermeister
Die alte Gemeindevertretung hat das Abwahlverfahren des Bürgermeisters mit nur einer Gegenstimme beschlossen. Von diesen Gemeindevertretern sind nach der Kommunalwahl die überwiegende Anzahl der Gemeindevertreter wiedergewählt worden. Das heißt, es sind auch in der neu gewählten Gemeindevertretung massive Vorbehalte gegen den aktuellen Amtsinhaber vorhanden. Folgerichtig würde die Gemeindevertretung im Falle einer gescheiterten Abwahl durch Veränderungen der Satzungen den Handlungsspielraum des Bürgermeisters weitestgehend einengen und die verstärkte Kontrolle des Bürgermeisters durch den Gemeindevorstand forcieren. Wie soll ein Bürgermeister effektiv für die Gemeinde tätig sein, wenn er kein Vertrauen in der Gemeindevertretung genießt?

Stimmen Sie am 30.05.2021 beim Bürgerentscheid mit ab, damit …

… wir eine eindeutige Entscheidung unserer Bevölkerung erhalten.
… wir weiter effektiv für unsere Gemeinde arbeiten können.
… wir auch weiterhin politisch selbständig und handlungsfähig bleiben.

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